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Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschaftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrags sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Firma Hanftempel GMBH (im folgenden einfach Hanftempel) bestätigt worden sind.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Hanftempel eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden. Hanftempel behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang (Vorauskasse), oder per Bar-Nachnahme.
Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Eingang der Bestellung bei der Firma Hanftempel. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen sind zulässig.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Hanftempel verlassen hat. Bei Sendungen an Hanftempel trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Hanftempel, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto oder Postkonto von Hanftempel gutgeschrieben worden ist. Vom Verzugszeitpunkt an ist Hanftempel berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssätze für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Eigentumsvorbehalt
Die Firma Hanftempel behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Gewährleistung
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von der Firma Hanftempel bzw. des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Vor Wandlung des Vertrages muß die Firma Hanftempel eine Frist von 30 Tagen zur maximal 3-maligen Nachbesserung gewährt werden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Firma Hanftempel über. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen ausschließlich dem unmittelbaren Käufer zu. Verkauft der Käufer die von der Firma Hanftempel gelieferten Gegenstände an Dritte, so ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma Hanftempel zu verweisen. Die Firma Hanftempel behält sich vor, zur Nachbesserung bzw. Reparatur, ein fremdes Unternehmen zu beauftragen. Der Käufer muß der Firma Hanftempel etwaige offene Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich bekanntgeben. Nach Ablauf der Frist ist die Firma Hanftempel von der Gewährleistungsfrist freigestellt. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie mit einer Kopie der Rechnung an die Firma Hanftempel zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Leuchtmittel sind von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie unsachgemäßer Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen werden. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Benutzte Pfeifen sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungsbedingungen für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Firma Hanftempel nur, wenn die Firma Hanftempel bzw. deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Die Beweislast für die vorgenannten Ansprüche trägt der Käufer.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Hanftempel und dem Käufer gilt das Recht der Schweiz als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Basel-Stadt Schweiz ( Kanton BS)
Datenschutz
Die Firma Hanftempel ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene oder entstehende Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gem. Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV-Einrichtungen gespeichert und weiterverarbeitet werden.




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